Gesetze / Grundstücksverkehrsordnung

GrdstVV

§ 4 Inhalt der Entscheidung

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVV/4#abs-1 (1) In der Entscheidung ist das Grundstück zu bezeichnen. Die Versagung der Genehmigung sowie die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens sind zu begründen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVV/4#abs-2 (2) Die Genehmigung kann insbesondere in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2 mit Auflagen verbunden werden, die sicherstellen, daß der Genehmigungszweck erreicht wird. Sie sind zu begründen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVV/4#abs-3 (3) Die Entscheidung über den Antrag ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und allen Beteiligten, wenn sie vertreten sind, nur dem Vertreter zuzustellen.

§ 3 § 5