Gesetze / Grundstücksverkehrsordnung
GrdstVV§ 4 Inhalt der Entscheidung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- OLG Düsseldorf, 25.02.2003 – VI-U (Kart) 2/00
- BGH, 04.03.1999 – III ZR 29/98Zitiert von 11
- OLG Düsseldorf, 24.04.2013 – VI - U (Kart) 4/12
- LG Köln, 26.04.2012 – 29 O 234/11
- OLG Hamm, 06.06.2003 – 15 VA 7/02Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVV/4#abs-1 (1) In der Entscheidung ist das Grundstück zu bezeichnen. Die Versagung der Genehmigung sowie die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens sind zu begründen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVV/4#abs-2 (2) Die Genehmigung kann insbesondere in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2 mit Auflagen verbunden werden, die sicherstellen, daß der Genehmigungszweck erreicht wird. Sie sind zu begründen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrdstVV/4#abs-3 (3) Die Entscheidung über den Antrag ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und allen Beteiligten, wenn sie vertreten sind, nur dem Vertreter zuzustellen.