Art 4 Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 1.116
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 14.09.2020 – A 9 K 3639/18Zitiert von 17
- BVerfG, 01.12.2020 – 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 · Rumänien IIZitiert von 50
- VG Freiburg, 19.08.2020 – A 10 K 3159/18Zitiert von 7
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 – A 4 S 3696/21Rechtswidrigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bei Rückkehr einer Familie mit Kindern nach Italien KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- OVG Sachsen, 07.09.2022 – 5 A 153/17.AKeine gegen Art. 4 GRCh verstoßende Behandlung bei Rückkehr eines Schutzberechtigten nach Bulgarien KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- VGH Hessen, 06.08.2024 – 2 A 1131/24.AKeine menschenrechtswidrige Behandlung alleinstehender, gesunder männlicher Schutzberechtigter bei Rückkehr nach Griechenland KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 77
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 11.08.2026 – 2 BvR 1502/26Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Polen - hinreichende fachgerichtliche Sachaufklärung der Haftbedingungen im Zielstaat der Auslieferung fraglich - Folgenabwägung
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 364/26Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Art 4 EUGrdRCh - Gegenstandswertfestsetzung
- VG Köln, 31.07.2026 – 23 L 411/26.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.