Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 10 Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/10?asof=2020-10-01#abs-1 (1) Auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens entscheidet die Dienstbehörde
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/10?asof=2020-10-01#abs-2 (2) In dem Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie nach ihrer Persönlichkeit für den Vorbereitungsdienst geeignet sind. Insbesondere wird festgestellt, ob sie verfügen über
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/10?asof=2020-10-01#abs-3 (3) Das Auswahlverfahren wird durchgeführt:
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 10 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 2025 (BGBl. I Nr. 18)
BGBl. 2025 I Nr. 18
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.