Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 10 Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/10#abs-1 (1) Auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens entscheidet die Dienstbehörde
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/10#abs-2 (2) In dem Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie nach ihrer Persönlichkeit für den Vorbereitungsdienst geeignet sind. Insbesondere wird festgestellt, ob sie verfügen über
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/10#abs-3 (3) Das Auswahlverfahren wird durchgeführt: