Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 19 Dauer des Studiums
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/19#abs-1 (1) Das Studium dauert sechs Semester.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/19#abs-2 (2) Es umfasst vier Studiensemester und zwei Praxissemester.