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§ 19 GntDBwVVDV — Dauer des Studiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Studium dauert sechs Semester.

(2) Es umfasst vier Studiensemester und zwei Praxissemester.