Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
GntDAIVVDV§ 1 Diplomstudium
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) ist der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.
Änderungsverlauf
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
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02.09.2014 Ausfertigung
§ 1 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. September 2014 (BGBl. I 1514)
BGBl. 2014 I S. 1514
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.