Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

GntDAIVVDV

§ 1 Diplomstudium

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) ist der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.

§ 2