Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

GntDAIVVDV

§ 1 Diplomstudium

Stand: 24.08.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/1#abs-1 (1) Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/1#abs-2 (2) Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.

§ 2