§ 30b
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 30b GewO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 27.09.2000 – 1 BvR 2176/98Zitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2002 Ausfertigung
§ 30b aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I 3412)
BGBl. 2002 I S. 3412
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.