§ 107 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/107#abs-1 (1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/107#abs-2 (2) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Waren auf Kredit überlassen. Er darf ihm nach Vereinbarung Waren in Anrechnung auf das Arbeitsentgelt überlassen, wenn die Anrechnung zu den durchschnittlichen Selbstkosten erfolgt. Die geleisteten Gegenstände müssen mittlerer Art und Güte sein, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsentgelt darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/107#abs-3 (3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Wird zitiert von 53 Entscheidungen zu § 107 GewO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 10.04.2024 – 19 Sa 29/23Zitiert von 1
- BAG, 31.05.2023 – 5 AZR 273/22Privat genutzter Dienstwagen - Wert des SachbezugsZitiert von 19
- BAG, 16.04.2025 – 10 AZR 80/24Provisionsanspruch - Kryptowährung - SachbezugZitiert von 3
- BAG, 25.03.2026 – 5 AZR 38/25Privatnutzung eines Dienst-Pkw - Berechnung des pfändbaren EinkommensZitiert von 1
- LAG Köln, 10.07.2007 – 13 Sa 402/07Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 30.10.2008 – 5 Sa 977/08Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BAG, 25.03.2026 – 5 AZR 108/25 · AGB - Freistellung bei KündigungZitiert von 1
- BSG, 13.11.2025 – B 12 BA 8/24 RBeitragsbemessung in der Sozialversicherung - Zugrundelegung des arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelts - Entstehungsprinzip - nicht erfüllter Anspruch auf Mindestlohn durch Überlassung eines Firmenwagens
- BSG, 13.11.2025 – B 12 BA 6/23 RSozialversicherungsbeiträge: Keine Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Gewährung von Sachleistungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 107 GewO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.