§ 5 Offenbarung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 46
Nach Gewicht
- BPatG, 17.09.2020 – 30 W (pat) 802/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – "Heizkörper" - Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit nach Verzicht – Neuheit – Eigenart
- OLG Köln, 16.11.2001 – 6 U 65/01Zitiert von 1
- LG Bielefeld, 03.12.2003 – 4 O 609/99
- BGH, 29.06.2017 – I ZR 9/16Verletzung eines Designs: Begründung eines Vorbenutzungsrechts; Erforderlichkeit von im Inland getroffenen ernsthaften Anstalten zur Benutzung eines Designs - BettgestellZitiert von 1
- BPatG, 09.06.2022 – 30 W (pat) 808/18Designnichtigkeitssache - "Badezimmerschränke, Badmöbel" – teilweise Nichtigkeit - mangelnde Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Gesamterzeugnis – Neuheit des Designs
- BPatG, 18.02.2021 – 30 W (pat) 806/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BPatG, 03.04.2024 – 30 W (pat) 804/21
- BPatG, 19.10.2023 – 30 W (pat) 804/22Designnichtigkeitssache – Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA hinsichtlich der Kosten für die Mitwirkung eines PatentanwaltsZitiert von 2
- BPatG, 19.10.2023 – 30 W (pat) 802/22Designnichtigkeitssache – Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA hinsichtlich der Kosten für die Mitwirkung eines PatentanwaltsZitiert von 2
46 Entscheidungen zu § 5 DesignG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Design ist offenbart, wenn es bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, es sei denn, dass dies den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Sektors im normalen Geschäftsverlauf vor dem Anmeldetag des Designs nicht bekannt sein konnte. Ein Design gilt nicht als offenbart, wenn es einem Dritten lediglich unter der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung der Vertraulichkeit bekannt gemacht wurde.