Gesetze / Gesamtbeitragsverordnung
GesamtBeitrV 1998§ 3
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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20.12.2001 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 4013)
BGBl. 2001 I S. 4013
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21.12.2000 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 1983)
BGBl. 2000 I S. 1983
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.