Gesetze / Genossenschaftsgesetz

GenG

§ 5 Form der Satzung

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2025

Bund2 Fassungen

Die Satzung der Genossenschaft bedarf der Textform.

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