Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 5 Form der Satzung
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2025
Die Satzung der Genossenschaft bedarf der Textform.
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Änderungsverlauf
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23.10.2024 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
BGBl. 2024 I Nr. 323
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