Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
DGIAG§ 5 Organe der Stiftung
Stand: 10.06.2019
Organe der Stiftung sind
Änderungsverlauf
-
31.07.2009 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I 2622)
BGBl. 2009 I S. 2622
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.