Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

DGIAG

§ 5 Organe der Stiftung

Stand: 10.06.2019

Bund

Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,
2.
die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates,
3.
die Direktionsversammlung,
4.
die Direktorinnen oder Direktoren der Institute,
5.
die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.
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