Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales

GebOMIK

§ 5 Zeitgebühr

Stand: 23.08.2026

Brandenburg

Soweit Gebühren nach dem Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung folgende Stundensätze zugrunde zu legen:

für Bedienstete des höheren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 89 Euro,

für Bedienstete des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 75 Euro,

für Bedienstete des mittleren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 60 Euro.

§ 4 § 6