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§ 5 GebOMIK (Brandenburg) — Zeitgebühr

Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales

Landesrecht Brandenburg

Stand: 23.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit Gebühren nach dem Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung folgende Stundensätze zugrunde zu legen:

für Bedienstete des höheren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 89 Euro,

für Bedienstete des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 75 Euro,

für Bedienstete des mittleren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 60 Euro.