Soweit Gebühren nach dem Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung folgende Stundensätze zugrunde zu legen:
für Bedienstete des höheren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 89 Euro,
für Bedienstete des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 75 Euro,
für Bedienstete des mittleren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 60 Euro.