Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales
GebOMIK§ 6 Umsatzsteuer
Stand: 23.08.2026
Die im anliegenden Gebührentarif aufgeführten Gebührensätze und Auslagen enthalten keine Umsatzsteuer. Soweit die Umsätze aus öffentlichen Leistungen im Sinne des § 1 der Umsatzsteuer unterliegen, ist bei der Erhebung der Gebühren und Auslagen die Umsatzsteuer zusätzlich auszuweisen und von der gebühren- und auslagenschuldenden Person zu entrichten.