Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung MGS GebOMGS § 4 Umsatzsteuer Stand: 23.08.2026 Brandenburg2 Fassungen Soweit die Amtshandlungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Gebühren nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.