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§ 4 GebOMGS (Brandenburg) — Umsatzsteuer

Gebührenordnung MGS

Landesrecht Brandenburg

Stand: 23.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit die Amtshandlungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Gebühren nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.