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§ 19 GaStellV (Bayern) — Zusätzliche Bauvorlagen

Garagen- und Stellplatzverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1. die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,

2. die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,

3. den Rauch- und Wärmeabzug,

4. die CO-Warnanlagen,

5. die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,

6. die Sicherheitsbeleuchtung.