Gesetze / Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG§ 22
Stand: 10.12.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BayObLG, 26.08.2024 – 102 VA 108/24Zitiert von 2
- KG, 18.12.2018 – 5 VAs 20/18Zitiert von 1
- KG, 29.06.2015 – 4 VAs 18/15Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt: Rechtswidrigkeit der Mitteilung des Merkmals Verkehrsunfall bei Fehlen eines Fremdschadens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- OLG Stuttgart, 18.08.2005 – 4 VAs 12/2005; 4 VAs 12/05Zitiert von 1
- BayObLG, 01.09.2025 – 204 VAs 242/25
- BayObLG, 14.03.2024 – 102 VA 226/23
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 08.11.2024 – 204 VAs 394/24
- BayObLG, 29.08.2023 – 101 VA 39/23
- OLG Dresden, 16.04.2021 – 3 Ws 7/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 GVGEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/22#abs-1 (1) Ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten nicht in den Vorschriften enthalten, die das Verfahren der übermittelnden Stelle regeln, sind für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung die §§ 23 bis 30 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuwenden. Hat der Empfänger auf Grund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder andere Maßnahme getroffen und dies der betroffenen Person bekanntgegeben, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist, so wird die Rechtmäßigkeit der Übermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/22#abs-2 (2) Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, ist der Empfänger zu unterrichten. Dieser teilt dem nach § 25 zuständigen Gericht mit, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 vorliegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVGEG/22#abs-3 (3) War die Übermittlung rechtswidrig, so spricht das Gericht dies aus. Die Entscheidung ist auch für den Empfänger bindend und ist ihm bekanntzumachen. Die Verarbeitung der übermittelten Daten ist unzulässig, wenn die Rechtswidrigkeit der Übermittlung festgestellt worden ist.