Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 140
Stand: 10.06.2019
Der Geschäftsgang wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die das Plenum beschließt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 140 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 06.05.1999 – V ZB 1/99Zitiert von 13
- BAG, 07.12.2005 – 5 AZR 254/05Zitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.