Art 54 Verbot des Missbrauchs der Rechte
Stand: 22.07.2026
Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 54 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Wiesbaden, 03.09.2021 – 6 L 582/21.WI.AZitiert von 2
- VG Wiesbaden, 30.07.2021 – 6 K 421/21.WIZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.