Gesetze / Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)
2. ProdSV§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Im Sinne dieser Verordnung
Änderungsverlauf
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21.10.2015 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (BGBl. I 1786)
BGBl. 2015 I S. 1786
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