Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 78 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/78?asof=2020-12-17#abs-1 (1) Die mündliche Abschlussprüfung wird nach Abschluss des Moduls 9 durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/78?asof=2020-12-17#abs-2 (2) Den genauen Termin legt das Prüfungsamt fest.

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