Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 17 Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen
Stand: 08.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/17#abs-1 (1) Zusätzlich zu den Modulen werden in den Fachstudien modulbegleitende Veranstaltungen durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/17#abs-2 (2) Die modulbegleitenden Veranstaltungen dienen dazu, Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind. Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/17#abs-3 (3) Modulbegleitende Veranstaltungen sind