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§ 17 GKrimDVDV 2020 — Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Stand: 08.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zusätzlich zu den Modulen werden in den Fachstudien modulbegleitende Veranstaltungen durchgeführt.

(2) Die modulbegleitenden Veranstaltungen dienen dazu, Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind. Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.

(3) Modulbegleitende Veranstaltungen sind

1.
Polizeitraining,
2.
Berufsethik und
3.
polizeispezifische Fremdsprachenausbildung.