Gesetze / Gerichtskostengesetz

GKG

§ 3 Höhe der Kosten

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/3#abs-1 (1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/3#abs-2 (2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.

§ 2 § 4