Gesetze / Gerichtskostengesetz
GKG§ 3 Höhe der Kosten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2.797
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 14.01.2013 – 11 KO 459/11Zitiert von 1
- FG Saarland, 29.05.2015 – 2 KO 1171/15
- BGH, 03.11.2025 – IX ZB 22/25
- OLG Celle, 05.07.2012 – 2 W 174/12Zitiert von 3
- BPatG, 28.06.2017 – 28 W (pat) 52/13Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung gegen den Kostenansatz – Auslegung des statthaften Rechtsbehelfs – zur funktionellen Zuständigkeit zur Entscheidung – Aufforderung zur Rücksendung des EB - keine angemessene Wartefrist - unrichtige Sachbehandlung – Auslagen hätten nicht erhoben werden dürfen – Aufhebung der Kostenrechnung
- FG Baden-Württemberg, 31.10.2014 – 8 KO 488/14
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 20.08.2026 – 5 E 385/26Frage eines subjektiven Rechts der Prozessbeteiligten auf fehlerfreie Anwendung des § 65 VwGO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.08.2026 – 8 E 520/26Erfolglose Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung von Lärmschutzpflichten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 12.08.2026 – 16 E 593/25Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit als offensichtlich unzulässig KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 GKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/3#abs-1 (1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/3#abs-2 (2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.