Gesetze / Gerichtskostengesetz
GKG§ 57 Zwangsliquidation einer Bahneinheit
Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Bei der Zwangsliquidation einer Bahneinheit bestimmt sich die Gebühr für das Verfahren nach dem Gesamtwert der Bestandteile der Bahneinheit.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 57 GKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BPatG, 03.03.2005 – 10 ZA (pat) 12/04
- OLG Hamm, 23.09.2016 – 6 WF 190/16
- VGH Hessen, 01.12.2014 – 3 B 1633/14Reichweite eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots gegenüber dem nachfolgenden Betreiber eines Wettbüros Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VGH Hessen, 24.07.2014 – 3 B 835/14Zitiert von 7
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 – 8 C 10946/12Zitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 – 9 C 11230/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.