Gesetze / Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
GGAV 2002§ 1 Geltungsbereich
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GGAV%202002/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung enthält allgemeine Ausnahmen von
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GGAV%202002/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die in der Anlage dieser Verordnung aufgeführten Ausnahmen finden nur in dem Geltungsbereich Anwendung, der im Titel der einzelnen Ausnahmen durch Buchstaben gekennzeichnet ist. Die dort verwendeten Buchstaben haben folgende Bedeutung:
Änderungsverlauf
-
01.01.2025 in Kraft
§ 1 geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2024 I Nr. 411
-
01.01.2023 in Kraft
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 174)
BGBl. 2023 I Nr. 174
-
26.03.2021 Ausfertigung
§ 1 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2021 (BGBl. I 475)
BGBl. 2021 I S. 475
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.