Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz
GModG§ 3 Begriffsbestimmungen
Stand: 07.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/3#abs-1 (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/3#abs-2 (2) Erneuerbare Energien im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/3#abs-3 (3) Biomasse im Sinne des Absatzes 1 Nummer 4a ist oder sind
Satz 1 ist jeweils mit der Maßgabe anzuwenden, dass
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/3#abs-4 (4) Biomasse im Sinne des Absatzes 2 Nummer 5 ist oder sind
Satz 1 ist jeweils mit der Maßgabe anzuwenden, dass
* Amtlicher Hinweis: Alle zitierten DIN-Vornormen und -Normen sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
* Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
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Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 GModG →
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- VG Würzburg, 11.10.2024 – W 5 K 23.967Zitiert von 2
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