Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 84 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Änderungsverlauf
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 84 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3562)
BGBl. 2021 I S. 3562
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