Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 82 Qualitätsmanagement, Evaluation und Evaluationsordnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV/82#abs-1 (1) Das Studium wird einem systematischen Qualitätsmanagement unterworfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV/82#abs-2 (2) Teil des systematischen Qualitätsmanagements ist die Evaluation. Das Nähere zur Evaluation regelt die Evaluationsordnung des Fachbereichs Nachrichtendienste der Hochschule.