Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 30 Prüfungsamt
Stand: 01.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/30#abs-1 (1) Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen des Einführungsmoduls sowie des zweiten bis sechsten Semesters ist das Prüfungsamt am Fachbereich Nachrichtendienste zuständig. Bei diesen Prüfungen ist das Prüfungsamt am Fachbereich Nachrichtendienste insbesondere für folgende weitere Aufgaben zuständig:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/30#abs-2 (2) Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen des ersten Semesters mit Ausnahme der Prüfungen im Einführungsmodul ist das Prüfungsamt am Zentralbereich zuständig. Bei diesen Prüfungen ist das Prüfungsamt am Zentralbereich insbesondere für folgende weitere Aufgaben zuständig: