Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 24 Module
Stand: 01.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/24#abs-1 (1) Die Module unterteilen sich in Fachstudienmodule und Praxismodule. Die Fachstudienmodule bestehen aus fachtheoretischen Lehrveranstaltungen. Die Praxismodule bestehen aus fachtheoretischen Lehrveranstaltungen und Praxisphasen. Die Bachelorarbeit ist ein eigenständiges Modul.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/24#abs-2 (2) In den Praxismodulen bereiten die Lehrveranstaltungen auf die jeweilige Praxisphase vor.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/24#abs-3 (3) Die von den Lehrenden in den Fachstudien elektronisch bereitgestellten Lehrinhalte werden auch während der Praxismodule über die jeweils zur Verfügung stehenden elektronischen Lernplattformen zugänglich gemacht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/24#abs-4 (4) Einige Module enthalten Möglichkeiten zur Auswahl unter verschiedenen Lehrveranstaltungen (Wahlpflichtlehrveranstaltungen).