§ 142
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- LG Stuttgart, 09.02.2005 – 1 T 1/2005; 1 T 1/05
- BGH, 21.10.2011 – V ZR 10/11Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragenen und nicht auf das neue Grundbuchblatt übertragenen Dienstbarkeit infolge Außerkrafttretens der von der GBO abweichenden landesrechtlichen VorschriftenZitiert von 8
- OLG Zweibrücken, 10.01.2022 – 3 W 108/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBO/142#abs-1 (1) (Inkrafttreten)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBO/142#abs-2 (2) Die Artikel 1 Abs. 2, Artikel 2, 50, 55 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind entsprechend anzuwenden.