§ 117 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 117 GBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Dresden, 07.02.2020 – 12 Wx 60/19Zitiert von 1
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Änderungsverlauf
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01.10.2013 Ausfertigung
§ 117 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I 3719)
BGBl. 2013 I S. 3719
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.