Gesetze / Grundbuchbereinigungsgesetz
GBBerG§ 7
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 7 GBBerG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 25.10.2002 – V ZR 243/01Zitiert von 9
- BGH, 26.03.2026 – V ZB 13/25Genehmigungszuständigkeit bei Grundstücksgeschäften eines bestellten Vertreters
- VG Cottbus, 18.07.2019 – 1 K 227/14
- BGH, 07.12.2007 – V ZR 65/07Zitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.09.1994 Ausfertigung
§ 7 eingefügt und geändert durch Artikel 2 § 6 des Gesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I 2457)
BGBl. 1994 I S. 2457
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.