Gesetze / GAP-Konditionalitäten-Verordnung
GAPKondVAnlage 5 (zu den §§ 16 und 17)Frühe Sommerkulturen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2276;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Frühe Sommerkulturen, soweit deren Aussaat oder Pflanzung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis zum frühesten möglichen Zeitpunkt erfolgt:
Änderungsverlauf
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30.04.2025 Ausfertigung
Anlage 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. April 2025 (BGBl. I Nr. 128)
BGBl. 2025 I Nr. 128
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01.01.2025 in Kraft
Anlage 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 417)
BGBl. 2024 I Nr. 417
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09.12.2022 Ausfertigung
Anlage 5 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I 2273)
BGBl. 2022 I S. 2273
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.