Gesetze / GAP-Konditionalitäten-Verordnung
GAPKondV§ 22 Vorschriften der sozialen Konditionalität
Stand: 01.01.2025
Vorschriften der sozialen Konditionalität im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz sind die in Anlage 7 genannten Regelungen.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 22 in einer früheren Fassung aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 417)
BGBl. 2024 I Nr. 417
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