Gesetze / GAP-Konditionalitäten-Gesetz
GAPKondG§ 6 Umwandlung von Dauergrünland ohne Genehmigungsvorbehalt
Stand: 16.12.2022
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- VG Köln, 05.12.2025 – 9 K 499/24Zitiert von 1
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Abweichend von § 5 kann Dauergrünland, das ab dem 1. Januar 2021 neu entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen, ohne Genehmigung umgewandelt werden. Die Umwandlung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.