Gesetze / GAPInVeKoS-Verordnung
GAPInVeKoSV§ 47 Reihenfolge der Abzüge
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/47?asof=2022-12-21#abs-1 (1) Die Sanktionen nach den §§ 43 bis 46 sind für die jeweilige Direktzahlung, im Fall des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für jede dort bezeichnete Maßnahme, in folgender Reihenfolge anzuwenden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/47?asof=2022-12-21#abs-2 (2) Die sich nach Absatz 1 ergebenden Beträge sind um den sich bei Anwendung des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2021/2116 ergebenden Betrag zu kürzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/47?asof=2022-12-21#abs-3 (3) Sanktionen wegen Verstößen gegen Regelungen der Konditionalität nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden auf den sich nach Absatz 2 ergebenden Betrag angewandt.
Änderungsverlauf
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30.04.2025 Ausfertigung
§ 47 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2025 (BGBl. I Nr. 128)
BGBl. 2025 I Nr. 128
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