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GAPFöVOFT§ 3 System zur Identifizierung von Parzellen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPF%C3%B6VOFT/3#abs-1 (1) Die Referenzparzelle für die Förderung der ELER-Interventionen richtet sich nach § 5 der Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW vom 23. Mai 2023 (GV. NRW. S. 342) in der jeweils geltenden Fassung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPF%C3%B6VOFT/3#abs-2 (2) Für die weitere Charakterisierung der Referenzparzellen gilt § 5 Absatz 2 bis 6 der GAPInVeKoS-Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 V1) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GAPF%C3%B6VOFT/3#abs-3 (3) Die für die Förderung relevante Parzelle ist ein Schlag. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche, die von einer begünstigten Person mit einem von der zuständigen Behörde vor der Antragstellung für die Zwecke der Antragsbearbeitung festgelegten Nutzungscode im Zahlungsantrag im Sammelantrag nach § 15 des GAP-Fördergesetzes NRW in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des GAP-Fördergesetzes NRW angegeben wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GAPF%C3%B6VOFT/3#abs-4 (4) Bei einzelnen Fördermaßnahmen können abweichend von Absatz 3 Flächen, die aus begrünten Randstreifen nach § 5 Absatz 3 oder § 6 Absatz 4 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139, 2287) in der jeweils geltenden Fassung aus Pufferstreifen an Gewässerrändern, aus Brachflächen und Brachstreifen, aus Blühflächen und Blühstreifen, aus Gehölzstreifen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, aus Altgrasstreifen oder -flächen nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262) in der jeweils geltenden Fassung, aus Landschaftselementen nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung oder aus Bejagungsschneisen bestehen, auch bei Angabe unterschiedlicher Nutzungscodes, zusammen mit dem angrenzenden Schlag derselben begünstigten Person, jeweils eine für die Förderung relevante Parzelle bilden.