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§ 32 GAPDZG — Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge

GAP-Direktzahlungen-Gesetz

Stand: 17.12.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft macht die tatsächlichen Einheitsbeträge, die sich für jedes Antragsjahr, beginnend mit dem Jahr 2023, ergeben, jeweils im Bundesanzeiger bekannt.