Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD§ 37 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
Änderungsverlauf
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 37 geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
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