Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD§ 36 Übergangsregelung
Stand: 02.12.2019
§ 5 Abs. 2 dieses Gesetzes ist nicht anzuwenden auf Beamte, denen vor dem 1. Januar 2003 Altersteilzeit bewilligt wurde.
Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GADStand: 02.12.2019
§ 5 Abs. 2 dieses Gesetzes ist nicht anzuwenden auf Beamte, denen vor dem 1. Januar 2003 Altersteilzeit bewilligt wurde.