Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Stand: 02.12.2019
Der Bundesminister des Auswärtigen erläßt, soweit in diesem Gesetz nicht anders bestimmt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.