Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz
FwKatsEG - NRW§ 13 Stiftung
Stand: 26.08.2026
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen gestiftet.