Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz

FwKatsEG - NRW

§ 12 Form

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FwKatsEG%20-%20NRW/12#abs-1 (1) Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille hat die Farbe Silber und trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes mit nachfolgender Jahreszahl sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite ist das Landeswappen eingeprägt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FwKatsEG%20-%20NRW/12#abs-2 (2) Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille kann als Ansteckpin getragen werden.

Teil 4

Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen

§ 11 § 13