Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz
FwKatsEG - NRW§ 12 Form
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FwKatsEG%20-%20NRW/12#abs-1 (1) Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille hat die Farbe Silber und trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes mit nachfolgender Jahreszahl sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite ist das Landeswappen eingeprägt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FwKatsEG%20-%20NRW/12#abs-2 (2) Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille kann als Ansteckpin getragen werden.
Teil 4
Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen