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§ 13 FwKatsEG - NRW (Nordrhein-Westfalen) — Stiftung

Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen gestiftet.